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Schuldenratgeber - Raus aus den Schulden mit StarGo.de Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung
einer Leistung. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieser Begriff
wertneutral. Er bezeichnet eingegangene Verpflichtungen: so schuldet der
Verkäufer einer Sache deren Übergabe und Eigentumsübertragung. Der
Käufer schuldet im Gegenzug die Abnahme des Kauf-Gegenstands, die
Zahlung des Kaufpreises (Bezahlung) und die Mitwirkung bei der
Eigentumsübertragung (Annahme des Verkäufer-Antrags auf Abschluss eines Eigentumsübertragungs-Vertrags). Der rechtliche Begriff „Schuld“ entspricht inhaltlich dem
römisch-rechtlichen Begriff „obligatio“, und entstammt dem römischen
Obligationenrecht, das die Regelung von Verpflichtungen zum Inhalt
hatte. Im Deutschen wurde allerdings der Terminus Schuld verwendet,
welcher von dem althochdeutschen „syllen“ (= „sollen“) abgeleitet ist. Der frühere (Dorf-) „Schulze“ war danach derjenige, der bestimmte, was
getan werden „soll“. So trägt das zweite Buch des BGB, das sich mit
Eingehung und Erfüllung von Verpflichtungen beschäftigt, die Überschrift
Recht der Schuldverhältnisse. In der Schweiz hingegen heißt dieses
Rechtsgebiet Obligationenrecht. Die Übertragung dieses Begriffs in den
Bereich des Moralischen synonym zu „Sünde“ und in den Bereich des
Strafrechts ist neueren Datums. („Der Schuldner ist nicht schuldig, der
Gläubiger ist nicht gläubig.“) Die regelmäßige Rückzahlung der offenen
Schulden wird Schuldendienst genannt. Im Betrieb: Die Schulden bestehen aus dem gesamten im Betrieb
arbeitendem Fremdkapital. Sie werden nach ihrer Fälligkeit ( =
Dringlichkeit der Rückzahlung) angeordnet. Langfristige Schulden stehen
deshalb oben. Die Tatsache, dass Schulden in der Regel verzinst werden müssen, kann eine Schuldenfalle darstellen, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich abgebaut werden können.
In früheren Zeiten gerieten Dauerschuldner auf diese Weise in Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklaverei. Einfach alles, was mit Ihren Schulden zu tun hat. Bilden Sie dabei sinnvolle Untergruppen und legen Sie die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge ab. |
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