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Rechtsschutzversicherung Vergleich Online
23 Millionen Deutsche gehen Jahr für Jahr vor Gericht. Wer ohne ein Kostenrisiko klagen kann, setzt häufig seine Ansprüche leichter durch. Schon
jeder zweite Haushalt in Deutschland hat sich deshalb gegen dieses
Kostenrisiko abgesichert. Mit 4,65 Euro monatliche Belastung können Sie sich
bereits absichern. Was Rechtsschutz-Policen nützen und welche günstig für
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Rechtsschutzversicherung Vergleich
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für
Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die
Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach
dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung:
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten
Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel
ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die
Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
-
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten
frei wählbaren Rechtsanwaltes
-
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
-
Gerichtskosten
-
Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese
übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro -
werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu
schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische
Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern,
die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten
Versicherungsschutz.
In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter
Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis
zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die
Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf
einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.