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Mit der Zusatzversicherung haben Sie die freie Wahl. Ob Ein- oder Zweibettzimmer, Zahn Krankenzusatzversicherung oder Krankenhaustagegeld, hier sind Sie richtig, wenn Sie die Krankenzusatzversicherung wünschen.

Die Vorteile der Krankenzusatzversicherung:
  • Schließt nahezu alle Lücken der Gesetzlichen Versicherung

  • Heilpraktiker bis 620 EUR
  • Brille bis 255 EUR
  • Zahnersatz bis 95% Kostenerstattung
  • Ersetzt Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente etc.) bis 400 EUR/Jahr
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Bekomme ich ein Versichertenkärtchen?
Ja, sofern Sie einen stationären Zusatztarif gewählt haben, bekommen Sie ein solches Kärtchen. Das hat für Sie den Vorteil, dass der Versicherer direkt mit dem Krankenhaus abrechnen kann und Sie kein Geld vorlegen müssen. Die Krankenzusatzversicherung wird immer wichtiger für alle Mitglieder in der gesetzlichen private Krankenzusatzversicherung. Ihre private Krankenzusatzversicherung sollten Sie nicht kurzfristig wählen. Denn die hervorgerufenen vielschichtigen Änderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz führen langfristig zu Leistungsreduzierungen.

Machen Sie sich daher zunächst mit dem Gesamtumfang der Zusatzversicherung vertraut und entscheiden Sie sich erst dann zielgerichtet für Ihr individuelles Leistungspaket.

Die Rechtsgrundlagen der PKV basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen: den EU-Richtlinien, dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (V V G), den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), den Speziellen Vereinbarungen ("Klauseln über Beitragszuschläge Leistungsausschlüsse und Ähnliches"), dem Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) und auf der aktuellen Rechtsprechung.

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