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Kapitallebensversicherung im Vergleich - unverbindlich und kostenlos!
Das Leben absichern und Kapital bilden mit einer Kapitallebensversicherung
Wenn der Hauptverdiener stirbt, stehen Familien nicht selten vor dem nichts. Dabei ist Vorsorge für den Todesfall nicht teuer. Schon für wenige Euro pro ist eine Risikolebensversicherung zu haben. Sie ermöglicht es den Hinterbliebenen, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Schutz und Sparen im Paket der Kapitallebensversicherung / Lebensversicherung Versicherungsvertreter verkaufen diese Policen aber eher ungern, denn hier fallen die Provisionen vergleichsweise gering aus. Sehr viel mehr verdienen Versicherungsgesellschaften mit sogenannten Kapital-Lebensversicherungen. Im Todesfall bietet die kapitalbildende Lebensversicherung den gleichen Schutz wie die Risiko-Lebensversicherung. Darüber hinaus ist sie aber gleichzeitig ein Sparvertrag. Das unterscheidet die Kapital-Lebensversicherung von der Risikolebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Lebt er länger, verfallen die eingezahlten Beiträge.
Die Kosten einer Kapitallebensversicherung / Lebensversicherung Dieser Risikoanteil ist umso höher, je älter der Versicherte ist, und je länger der Vertrag läuft. Männer zahlen wegen ihrer höheren Sterbewahrscheinlichkeit mehr für die Lebensversicherung als Frauen. Mit einem weiteren Teil des Versicherungsbeitrags werden die Kosten für Personal und Geschäftsbetrieb der Versicherungsgesellschaft, die Verwaltungskosten, gedeckt. Was nach dem Abzug von Risiko- und Kostenanteil übrig bleibt, wird als Sparanteil am Kapitalmarkt, also in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien angelegt. Bei Ablauf oder Kündigung der Kapitallebensversicherung werden der Sparanteil und die darauf entfallende Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Das Geld, das in Lebensversicherung und Verwaltungskosten geflossen ist, sieht der Kunde allerdings nicht wieder. Welcher Prozentsatz des Beitrags tatsächlich angelegt wird, erfährt der Versicherte nicht, denn die Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, den Anteil ihrer Verwaltungskosten anzugeben. |
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