Haftpflichtversicherung vergleichen und günstige Haftpflichtversicherung finden!
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schäden, die er im Rahmen Ihrer privaten Lebensführung schuldhaft verursacht werden. Vergleichen Sie jetzt kostenlos die Haftpflichtversicherung und finden Sie eine günstige Haftpflichtversicherung.
Brauche ich eine günstige
Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist nach dem unabhängigen Urteil von
Verbraucherschützern der wichtigste Versicherungsvertrag, da nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 ff. jeder Bürger grundsätzlich für von ihm
verschuldete Schäden haftet.
Besteht kein Versicherungsschutz, muss der
Schadensverursacher für Schaden mit seinem privaten Vermögen bis zu 30 Jahre im
Rahmen seiner Leistungsfähigkeit eintreten. Neben der Bezahlung berechtigter
Ansprüche bietet die Haftpflichtversicherung den Versicherten auch Rechtsschutz
bei unberechtigten Schadenersatzforderungen.
Vergleich Private Haftpflichtversicherung:
In der
Betriebshaftpflichtversicherung trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine
Selbstbeteiligung - die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von dem Risiko
der zu versichernden Gewerbeart - den Schaden teilweise selbst, um den
Versicherungsbeitrag in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten.
Zwar
schließt der Versicherungsnehmer die Haftpflichtversicherung zunächst nur im
eigenen Interesse ab, um sich für den Fall von Ansprüchen abzusichern. Jedoch
hat die Haftpflichtversicherung darüber hinaus den sozialen Zweck, dem häufig
schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seiner berechtigten
Ansprüche zu sichern.
Daher fällt die Entschädigungsforderung wirtschaftlich
nicht in das Vermögen des Versicherungsnehmers, weshalb er darüber keine
Verfügung treffen kann (§ 156 Abs. 1 VVG). Der Geschädigte kann deshalb auch im
Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers eine abgesonderte Befriedigung
fordern (§ 157 VVG).
In der KFZ-Haftpflicht ist auch ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber
dem Versicherer festgelegt. Nur 67% der Bundesbürger besitzen eine
Privat-Haftpflichtversicherung. Wer durch eine nicht versicherte Person
geschädigt wird (z.B. durch einen arbeitslosen Hundehalter) geht häufig leer
aus.
Um dieses Risiko aufzufangen, bieten die Versicherer - gegen einen
zusätzlichen Beitrag - im Rahmen von Sonderbedingungen, quasi einen
Versicherungsschutz gegen fehlende Haftpflichtversicherungen an.
In einem
solchen Fall gewähren die Versicherer ihren Kunden auf der Basis eines
gerichtlich verfügten einklagbaren Titels die Übernahme der Schadenskosten
→(Schaden-Ausfalldeckung) und stellen ihren Versicherten damit so, als ob auch
der Schädiger versichert wäre.