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Leasing was ist das genau?
Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom
Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts
zur Nutzung überlassen wird. Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der
Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des
Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien.
Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die
Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.
Leasing und Miete:
Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete
unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich
geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der
Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird. Dies geschieht im
Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die
Finanzierungsfunktion (Vollamortisation) beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt
hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“
Mietverträge. Daher ist der Begriff Mietkauf als Synonym für Leasing üblich,
obwohl beim Mietkauf auch das Eigentum auf den Käufer übergeht.
Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück
oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert. Die Klientel von
Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, eine Ausdehnung auf
Privatkunden ist jedoch zu beobachten – besonders im Bereich des Absatzleasings
(v. a. Kraftfahrzeug-Leasing). Man unterscheidet das Finanzierungsleasing und
das Operative Leasing. Während Finance-Leasing die Miete sowie eine Kaufoption
umfasst, bezieht sich Operate-Leasing nur auf die Miete.
Was sind die Vorteile beim
Leasing?
Für den Leasingnehmer bietet Leasing folgende Vorteile:
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Die Liquidität wird geschont (es
findet jedoch ein kontinuierlicher Liquiditätsabfluss statt).
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In Deutschland sind die
Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Voraussetzung:
steuerliche Zurechnung laut §39 AO des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber
unter Berücksichtigung der Leasingerlasse, die die Finanzverwaltung auf der
Basis der Rechtsprechung des BFH erlassen hat. Leasing ist nur steuerlich
akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers
stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten
Abzahlungskauf.
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Leasing ist für ein junges Unternehmen nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine
Steuerlast mindern kann. Zwar ist ein Verlustvortrag möglich, der zahlt sich
aber nur aus, wenn das Unternehmen die Gewinnzone erreicht. Leasing ist
nachteilig, wenn ein junges Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in
Insolvenz geht.
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Leasing ist bilanzneutral: Steuerrechtlich einwandfreie, d. h. entsprechend den Leasingerlassen
gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber,
sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz
des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in
seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der
Leasinggeber aktiviert die Leasinggegenstände als Anlage- bzw.
Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab.
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Die Leasingkosten sind
periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des
Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da
das Objekt sich laufend selbst finanziert („Pay as you
earn“-Effekt/Kostenkongruenz).
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Die periodischen
Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere
Kalkulationsgrundlage.
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Die Vorteile von Leasing
schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
Was sind die Nachteile beim
Leasing?
Dem stehen folgende Nachteile gegenüber:
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Der Leasingnehmer erwirbt kein
Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen
eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung oder plötzlichem dringenden Geldbedarf.
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Die Gesamtkosten des Leasings
sind, betrachtet man den gesamten Nutzungszeitraum, in der Regel höher als
bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objektes, weil der Leasinggeber das
Ausfallrisiko kalkulieren muss und auch einen Gewinn erwartet.
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Das Unternehmen muss die
Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen (Bindung an die
Vertragslaufzeit).
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