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Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden, denn damit sichern Sie die Schäden ab, die Sie Dritten gegenüber verursachen. Denn laut BGB haftet jeder selbst für diese Schäden - unbegrenzt. Das kann als Radfahrer, Fußgänger oder beim Sport schnell passieren. Für nur wenige Euro im Monat sichern Sie sich richtig ab. Vergleichen Sie einfach die marktaktuellen Preis und Leistungen.

Tipp: Mit der Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag senken. Doch aufgepasst: die Selbstbeteiligung lohnt sich bei der private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht, da die Beitragsersparnis zu gering ist.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nahezu gleichlautend in Österreich, geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab (siehe Haftpflicht). Pflichtig sind die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter eines auf öffentlichen Straßen bewegten Kraftfahrzeugs und die Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins.

Die Verträge verwenden nahezu immer als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung" (AHB), die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgegeben wurden. Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.

Dauer des Versicherungsverhältnisses bei einer private Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung wird regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Um dem Versicherungsnehmer auf Dauer lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten nach einem abgelehnten oder auch regulierten Schadenfall gekündigt werden. Ebenso steht dem Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

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