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findet so den für Sie günstigen Versicherer.
Eine private
Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden, denn damit sichern Sie
die Schäden ab, die Sie Dritten gegenüber verursachen. Denn laut BGB
haftet jeder selbst für diese Schäden - unbegrenzt. Das kann als
Radfahrer, Fußgänger oder beim Sport schnell passieren. Für nur wenige
Euro im Monat sichern Sie sich richtig ab. Vergleichen Sie einfach die
marktaktuellen Preis und Leistungen.
Tipp: Mit der Wahl
einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag senken. Doch aufgepasst:
die Selbstbeteiligung lohnt sich bei der private Haftpflichtversicherung in der
Regel nicht, da die Beitragsersparnis zu gering ist.
Die private Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der
Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k
Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und nahezu gleichlautend in Österreich,
geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab.
Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen
Dritter frei, zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum
Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den
Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr
dieser unbegründeten Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und ergänzt insofern die
Rechtsschutzversicherung. Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht-, sondern eine
freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen
Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab (siehe
Haftpflicht). Pflichtig sind die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter
eines auf öffentlichen Straßen bewegten Kraftfahrzeugs und die
Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins.
Die Verträge verwenden nahezu immer als Teil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
private Haftpflichtversicherung" (AHB), die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft ausgegeben wurden. Für den Bereich der
Berufshaftpflichtversicherung und besonders die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende
Bedingungen.
Dauer des Versicherungsverhältnisses bei einer
private Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung wird regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre
abgeschlossen. Um dem Versicherungsnehmer auf Dauer lückenlosen
Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich automatisch, wenn sie nicht
fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird. Unabhängig von der
vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten nach einem abgelehnten
oder auch regulierten Schadenfall gekündigt werden. Ebenso steht dem
Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu.
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