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Die private Rentenversicherung hat in den letzten Jahren immer
mehr an Bedeutung gewonnen. Es gibt viele verschiedene Tarife und Varianten, die
Ihnen die gewünschte Versorgung oder einfach eine gute Rendite ermöglichen. Die
Leistungen sind dabei sehr unterschiedlich. Außerdem sind Begriffe wie
Kapitalwahlrecht, Bonusrente, Rentengarantie usw. erklärungsbedürftig.
Gesetzliche Rentenversicherung
was ist das?
Die Rentenversicherung (GRV) in Deutschland hat ihre Grundlage im
Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Sie ist Bestandteil (Versicherungszweig) des
gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig
Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren Zwangsteilnahme im
Umlageverfahren finanziert wird, sowie weiterer Personen, die der
Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Beiträge zahlen oder als versichert
gelten. Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen
Versicherung einzahlt, bezahlt die Renten der aus dem Arbeitsleben
Ausgeschiedenen und erwirbt einen Anspruch auf seine eigene Rente
(Generationenvertrag).
Was sind die Leistungen der
Rentenversicherung?
Die versicherten Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind das
Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod, wofür entsprechende Renten
vorgesehen sind.
Darüber hinaus erbringen die Träger
der GRV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und
zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen sind nicht versicherungsfremd,
denn sie dienen der Abwendung der versicherten Risiken. Deshalb gilt vor
Erreichen des Renteneintrittsalters von Altersrenten der Grundsatz „Reha vor
Rente“, d. h. vor Zahlung einer Rente wird versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder
herzustellen. Erst wenn dies tatsächlich nicht möglich ist, wird eine Rente
gewährt.
Berechnung der Rentenhöhe bei der
Rentenversicherung:
Die Rentenhöhe ist vor allem an die im Laufe des Lebens einbezahlten Beiträge gebunden. Dafür erhält der Beitragszahler Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners bewertet. Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind
werden zwölf Monate und jedes nach dem 31. Dezember 1991 geborene Kind 36 Monate ab der Geburt als Pflichtbeitragszeit für die erziehende Mutter oder den Vater
anerkannt. Für beitragsfreie Zeiten sowie für beitragsgeminderte Zeiten (z. B.
nachgewiesene Zeiten einer beruflichen Ausbildung) werden noch Zuschläge
gezahlt. Die Höhe dieser Zuschläge wird über die so genannte
Gesamtleistungsbewertung errechnet. Die Rente wird nach der Rentenformel
berechnet, indem der aktuelle Rentenwert mit den Entgeltpunkten, dem
Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor multipliziert wird. Dies ist so in § 64
Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) normiert. Besonderheiten bestehen in der
Knappschaftsversicherung (Rentenversicherung der Bergleute).