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in Deutschland! Die Frage ist nicht, ob ich Recht habe, sondern ob ich über ausreichend finanziellen Mittel verfüge mein Recht durchzusetzen. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Einigkeit und Recht und Freiheit muss heutzutage teuer bezahlt werden! Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge, denn vor Gericht und auf hoher See ....
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Rechtsschutzversicherung was
ist das genau?
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das
Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für
Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung
gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der
Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Wie ist der Leistungsumfang
einer Rechtsschutzversicherung?
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme
(im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum
Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer
folgende Kosten:
-
die gesetzlichen
Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
-
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
-
Gerichtskosten
-
Kosten des Gegners, soweit
der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der
Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem
Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen
sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die
Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt
werden. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern,
die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften
bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten
Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter
Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum
dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die
Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer
„Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. |