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Rechtsschutz braucht jeder in Deutschland! Die Frage ist nicht, ob ich Recht habe, sondern ob ich über ausreichend finanziellen Mittel verfüge mein Recht durchzusetzen. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung. Einigkeit und Recht und Freiheit muss heutzutage teuer bezahlt werden! Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge, denn vor Gericht und auf hoher See .... über 4 Mio Arbeitslose in Deutschland! Welcher Arbeitsplatz ist heute noch sicher? Haben Sie einen Arbeitsrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz? Eine Rechtsschutzversicherung ist heute wichtiger denn je! Fordern Sie Ihr persönliches Angebot für eine Rechtsschutzversicherung an.

Rechtsschutzversicherung was ist das genau?
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Wie ist der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung?
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes

  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare

  • Gerichtskosten

  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.

Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro beschränkt. Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

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